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Montag, 2. Mai 2011

Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrecht

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde durch den Europarat erlassen. Sie wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und ist im September 1953 in Kraft getreten. Ziel der Verfasser war es, die ersten Schritte hin zu einer kollektiven Durchsetzung der in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 verbrieften Rechte zu machen
 Neben dem Katalog von zivilen und politischen Rechten und Freiheiten hat die Konvention auch ein System zur Durchsetzung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen errichtet. Drei Organe teilten sich diese Verantwortung: die Europäische Kommission für Menschenrechte (1954 errichtet), der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (1959 errichtet) und das Ministerkomitee des Europarates, das sich aus den Auβenministern der Mitgliedstaaten oder deren Stellvertretern zusammensetzt.

Aufgaben und Zusammensetzung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überprüft Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten. In seiner heutigen Form als ständig tagendes Gericht existiert der EGMR seit dem 1. November 1998. Damit wurden die zuvor geltenden Mechanismen zur Durchsetzung der Menschenrechtskonvention abgelöst, zu denen die 1954 eingerichtete Europäische Menschenrechtskommission und der frühere, eingeschränktere EGMR (1959 geschaffen) zählten. Jeder Unterzeichnerstaat entsendet einen Richter, der jedoch nicht Staatsangehöriger dieses Landes sein muss. So wird beispielsweise Liechtenstein im Gerichtshof durch einen Schweizer vertreten.

Die Richter müssen hohes sittliches Ansehen genießen und entweder die zur Ausübung hoher richterlicher Ämter notwendigen Voraussetzungen erfüllen oder Rechtsgelehrte von anerkanntem Ruf sein. Alle Richter gehören dem Gerichtshof in ihrer persönlichen Eigenschaft an, wodurch sie nicht weisungsgebunden sind. Sie dürfen keine Tätigkeit ausüben, die mit ihrer Unabhängigkeit, ihrer Unparteilichkeit oder mit den Erfordernissen der Vollzeitbeschäftigung in diesem Amt unvereinbar ist, wobei der Gerichtshof selbst über diese Regelung betreffende Fragen entscheidet. Die Mitglieder werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt. Das Land, dessen Posten im Gerichtshof neu besetzt werden muss, reicht zu diesem Zweck drei Vorschläge ein. Ernannt wird der Kandidat, welcher die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Richter neu gewählt, um eine verzahnte Ablösung zu ermöglichen. Damit dies immer gewährleistet werden kann, darf die Parlamentarische Versammlung unter anderem die Amtszeit von Mitgliedern des Gerichtshofes um bis zu drei Jahre verlängern bzw. verkürzen. Spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet die Amtszeit eines Richters. Er bleibt jedoch bis zum Antritt seines Nachfolgers in Amt und Würden und auch darüber hinaus in Rechtssachen tätig, mit denen er sich bereits befasst hat. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn die anderen Richter mit einer Zweidrittelmehrheit entscheiden, dass er die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Das Verb

Das Verb :Vollverben-haben ihre bestimmte Bedeutung
Hilfsverben(sein,haben,werden)- sie helfen bei der Bildund der zusammengesetzten Zeitformen.Modalverben-mussen mogen, wollen, sollen, konnen, durfen.
Persönliche und unpersönliche Verben
a) Persönliche Verben
-können mit jeder der drei Personen verbunden werden.
Sg.: -ich -du -er,sie,es
Pl.: -wir -ihr -sie
Ich lese ein Buch.
-hier wird das Subiekt genannt.

b) Unpersönliche Verben
-sind nur mit dem unpersönliches „es“ vernuden.
Es regnet.Es donnert.Es schneit.Es blitzt.Es bluht.
-es sind Ausdrucke fur Natur- und Witterungserscheinungen.


Transitive und intransitive Verben
Verben die ein Akkusativobjekt haben konnen,heißen transitive Verben.
Intransitive Verben sind Verben die kein Akkusativobjekt haben können.

Zeitformen des Verbs
a)einfache Zeitformen –Parsens (ich lerne)
-Imperfekt (ich lernte)
b) zusammengesetzte Zeitformen -Perfekt (-ich habe gelernt
-ich bin gegangen)
-Plusquamperfekt (-ich hatte gelernt
-ich war gefahren)
-Futur I (ich werde spielen)
-Futur II (-ich werde gelernt haben
-ich werde gefahren sein)

Die Nominalformen des Verbs
Die Grundform des Verbs nennen wir Infinitiv oder Nennform.
Die Partizipien
a) Partizip I – Vb+d (lernen+d=lernend)
b)Partizip II – gegangen, gefahren, gespielt...
Das Partizip I oder Prasenspartizip stellt den Verlauf einer Handlung dar.
Das Partizip II oder Perfektpartizip druckt die Vollendung einer Handlung aus.

Monalisa

Leonardo da Vinci (1452-1519)
Mona Lisa, genannt "La Gioconda" (im Louvre "La Joconde") ,
Datierung ungenau: 1503-1505 (and. Quellen: 1510-1515)
Öl auf Holz, 77 x 53 cm
Louvre, 1. Etage, Raum 6
Die Mona Lisa ist das meistbewunderte, meistkommentierte Gemälde der Kunstgeschichte. Der Künstlerbiograph Giorgio Vasari (1511-1574) gab ihm den Beinamen "La Gioconda", was "die Heitere" bedeutet.
Ebenfalls wird vermutet, es handle sich bei der Dargestellten, um die Ehefrau eines Florentiner Patriziers mit Namen Francesco del Giocondo und daß daher der Beiname stammen würde. Leonardo da Vinci malte das Portrait in den Jahren zwischen 1503 und 1505 oder anderen Quellen zufolge zwischen 1510 und 1515.

Wen es darstellt, bleibt bis heute ein Geheimnis. Da sich das Gemälde auch noch 1516 als Leonardo nach Frankreich ging, in seinem Besitz befand, gilt es heute eher als unwahrscheinlich, daß es sich um eine Auftragsarbeit handelte. Gemutmaßt wurde darüber, ob die Dargestellte die heimliche Geliebte Leonardos oder eines anderen Mannes war.

Da die Leonardo-Forschung heutzutage davon ausgeht, daß der Meister wahrscheinlich homosexuell war, gab es auch immer wieder Interpretationen, die in dem Gemälde ein androgynes Portrait des Malers selbst sahen. Doch alle Deutungsversuche sind nicht mehr als Spekulationen.

Das rätselhafte Lächeln, die Lebendigkeit, die von der dargestellten Person ausgeht, die wunderbare Gesichtsmodellierung und die Farbabstufungen sowie die zarte, unwirkliche Landschaft im Hintergrund üben auf den Betrachter des Bildes einen unvergeßlichen Zauber aus. Durch eine feine, kaum erkennbare Unschärfe, das sogenannte "Sfumato" verhindert der Künstler, daß das Portrait steif und unnatürlich wirkt.

Im Vergleich zu anderen Portraits der Zeit wird dieser Kunstgriff Leonardos besonders deutlich. Nichts auf dem Bild wirkt real greifbar.
Neben der Schönheit des Gemäldes und der virtuosen Maltechnik fesselt insbesondere die persönliche Ausstrahlung der Dargestellten. Die Mona Lisa scheint über allem erhaben. Sie ruht in sich gelassen, durch nichts zu erschüttern und schenkt dem Betrachter in distanzierter Höflichkeit durch den Augenkontakt ihre Aufmerksamkeit, aus welchem Winkel man auch immer das Gemälde betrachtet.

Im Gegensatz zu anderen Portraits der Zeit stellte Leonardo nicht nur den Kopf und die Schultern dar, sondern den ganzen Oberkörper, so daß auch die Körperhaltung der Frau gezeigt wird. Die Mona Lisa blickt zwar den Betrachter an, dreht aber den Körper zur Seite. Die Haltung ist genau abgestimmt, wirkt lebendig und harmonisch. Die Bildkomposition vermittelt Geschlossenheit und unterstreicht die anmutige gelassene Würde der Dargestellten.

Vor einer menschenleeren, die Romantik vorwegnehmenden Felslandschaft mit ineinanderfließenden Flüssen und Wegen, sitzt die Mona Lisa auf einem Stuhl, den einen Arm auf die Lehne gestützt, die Hände ineinandergelegt. In der linken Bildhälfte ist noch die Andeutung einer Loggia zu erkennen. Zwei Säulen an den Seiten wurden entfernt als das Bild beschnitten wurde.

Gallenbitteres wildfleisch

Gallenbitteres wildfleisch
Es war im Oktober 1989. Europa war in großer Abänderung, genauer gesagt, die sechs sozialistischen Länder wollten von ihrer Staatsordnung loswerden und drei von ihnen taten das monatlich je ein. Im Oktober, DDR, im November, Bulgarien und im Dezember, Rumänien. Die anderen, Polen, Ungarn und Tschechoslowakei hatten ihre Umwandlungen schon früher stufenweise getan. Die USSR kam als letzte an die Reihe und zwar Dezember 1991.
Der Staatsoberhaupt Rumäniens, “ der Verhasste”- wie man ihn nach 22. Dezember 1989 zu nennen pflegte- ahnte im Oktober noch nicht wie rasch sein Verjagen und sein Tod sich näherten.

Im Oktober dachte er noch an eine wahre Jagd und hatte Lust noch Wildschweine zu schießen.Unter mehreren täglichen Schlagworte, kommunistische oder sozialistische, deren Sinne er nicht mehr verstand, befahl er seinem Gefolge eine Jagd zu organisieren, eine Jagd auf Wildschweine, denn er hasste diese Tiere, sie schienen ihm immer dumm, hässlich und feig zu sein.

Auf dem Jagdfeld wurde schon alles im voraus organisiert. Die Jagd und der Schmaus nachher mussten einwandfrei verlaufen, wie immer. War er nicht der große Jäger des Landes? Erschoss er nicht in seinen besten Jahren den größten Bären Rumäniens und wahrscheinlich Europas? Was die Jagd anbelangt war er ein Sachkenner.

Schon ab Freitag bereiteten sich die Jagdtreiber. Sie kamen aus den benachbarten Dörfern gesammelt. Die lokale Parteiführung brütete alles aus: die offizielle Jagdhütte wurde schon ab Donnerstag ständig beheizt, die Warte gesäubert, denn es war Herbst und die dürren Blätter der Eichen und der Buchen konnten die Stelle ringsum voll stopfen.

Sogar die Wildschweine wurden gezählt und ihre Behausung markiert. Die Jagdtreiber liefen auf dem Feld und schrien, näherten sich dem Jagdplatz mit ihren Traktoren und Fuhrwerken, tranken Schnaps und aßen Käse mit Brot sich in dem Gedanken an das schmackhafte Fleisch der Schweine wiegend.


Und der Tag kam. Der große Jäger stand auf der hohen Warte mit seinem englischen Jagdgewähr vorbereitet. Die Bauern schrien, schlugen mit dürren Ästen auf Bäumen, liefen überall auf das Feld. Wildschweine, Rehen und sogar Füchse jagten erschrocken davon, Jagdhunde bellten auf ihren Spuren, in die Luft krächtzten schwarze Vogelzüge, der Himmel war neblig und kalt.

Beängstigte Wildschweine jagten keuchend überall wohin sie sahen. Ihre Augen waren schmal, ihre Schnauzen lang und weit offen, die Schwarte schwarz-grau und behaart. Hässliche Tiere! Sie liefen nach vorne, sprangen beiseite, stoßen sich an die Stämme, grunzten und quiekten, denn es waren auch Ferkel. Plötzlich richteten in die Luft Knallen und Schallen auf. Die Gewähre des großen Chefs und seiner Parteikollegen verfehlten nicht das Ziel.

Die laufenden Schweine fielen sich brüsk um. Als ob unsichtbare Baumstämme plötzlich vor ihren Augen wuchsen. Grunzend oder schneidig quiekend verloren sie betäubt ihr Leben in den Geheulen der keuchenden Bauern.

Der große Chef schoss präzise. Ein großer Eber zeigte sich zuckend zwischen zwei Eichen, machte einen Sprung und fiel sich vor ihm um;
rutschte auf das nasse Gras und blieb unbewegt vor dem Fuß der Warte. Mit den Augen nach oben gerichtet glotzte das unglückliche Tier auf seinen Henker, als ob es ihn sehen konnte.

In seinen Augen spiegelte sich ein beängstigter Alte, der lief.Neben ihm schien es als ob eine alte Frau auch schreiend lief. Hinter ihnen hörte man Gewehrknallen... und sie beide liefen und liefen...
Der große Chef fühlte sich gereizt, verstand nicht und schoss noch einmal auf die tote Schnauze.

Ein Bauer kam gelaufen; wenn der Eber noch angreifen könnte, hätte er die Pflicht gehabt, zwischen ihm und dem Chef aller Chefs sich dazwischen zu stellen. Der große Eber blieb aber regungslos, still wie die Eichenbäume ringsum. Nur eine knallrote Blutspur rann aus seiner engen Stirn.

 
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